Täuschung in der BRD
Datum: 25. Februar 2021
Kategorien: allgemein
Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird – Teil 1
Fragen wie, ist die BRD ein Staat, ist das Grundgesetz eine Verfassung, ist das Grundgesetz gültig, gibt es Ämter und Beamte, haben wir einen Friedensvertrag, sind wir souverän, sind alle sonstigen Gesetze gültig, hat sich die Bevölkerung nie gestellt.
Warum auch? Es gab ja keinen Grund zum Hinterfragen (so dachte man zumindest), weil ja schon immer alles so war, wie es ist, und man ja sowieso nichts gegen irgendwas machen könne.
Außerdem war man der ebenfalls fälschlichen Meinung, dass einen Radio, Fernsehen und Zeitung schon darüber informieren würden, wenn irgendwas nicht stimmt. Was für Trugschlüsse!
Die Thematik ist bis vor nicht ganz so langer Zeit noch am Großteil der Bevölkerung vorbeigezogen, weil Radio, Fernsehen und Zeitungen über Dinge nicht berichten, welche die Bevölkerung nicht wissen soll.
Dem spielte schlichtes Desinteresse großer Teile der Bevölkerung, fehlender Sachverstand, sowie grenzenlose Trägheit in die Karten.
Wenn aber die deutsche Bevölkerung um ihre Rechte betrogen wird, dann ist das eine Pflichtlektüre eines jeden Menschen dieses Landes.
Nur wenn die Menschen über die Rechtslage des hiesigen Landes Bescheid wissen, können bereits initiierte Veränderungen ihre Früchte tragen und etwas bewegen.
Dieser Mehrteiler soll das Thema für jede und jeden verständlich auf den Punkt bringen.
Seien Sie gewarnt, wenn Sie noch neu in dieser Thematik sind.
Die Inhalte präsentieren verheimlichte Fakten, die Sie niemals für möglich gehalten hätten und vor deren Verbreitung sich alle sogenannten „Politiker“ dieses Landes zu Recht fürchten.
Fangen wir mit dieser Frage an: Was ist ein Staat?
Um die Lage der BRD genau nachvollziehen zu können, müssen zuerst die Grundbedingungen erläutert werden, die einen Staat definieren.
Der Zollrat Karl Wicke definierte 1954 einen Staat wie folgt:
„Der Staat ist die rechtmässige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung).
Mit Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen gemeint, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen.
Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet.
Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.
Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.
Eine Staatsverfassung berechtigt den Hoheitsträger, seine Staatsgewalt auszuüben. Sie ist die höchste Rechtsnorm in einem Staat, bezeichnet die Grundrechte, Rechte und Pflichten und definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt.
Sie muss vom Volke bestimmt und gewählt werden. Durch eine Verfassung konstituiert sich ein Volk in eigener, freier Selbstbestimmung.
Die Rangordnung der Rechtsnormen im „Staat“ BRD
Für das Verständnis dieses Textes ist es nützlich, den Rang der Rechtsordnungen zu kennen.
Internationales Recht steht z.B. über den Gesetzen der „Bundesrepublik“ und damit auch über dem Grundgesetz, wenn dieses gültig ist. Ob es gültig ist, wird sich im Laufe dieses Mehrteilers noch herauskristallisieren.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des „Bundesrechts“. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des „Bundesgebietes“. Artikel 25 Grundgesetz (GG).
Über dem „Bundesrecht“ und damit Grundgesetz stehen z.B.:
1. Internationales Recht
Was ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO)?
Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Kriegsrecht, welches die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges betrifft.
Sie ist ein wesentlicher Teil des Völkerrechts und enthält für den Kriegsfall Festlegungen für Kriegsteilnehmer. Sie definiert zum Beispiel:
Die HLKO ist bis heute in den Beziehungen untereinander gültiges Recht und bindend.
Das Deutsche Reich
Das Deutsche Reich hatte drei Regierungszeiten. Das 1. Deutsche Reich wurde 1871 gegründet und war eine konstitutionelle Monarchie, mit einem „demokratisch gewählten“ Parlament.
Die Macht hatte jedoch der sogenannte „Kaiser“ und der von ihm ernannte Reichskanzler. Otto von Bismarck war der 1. Reichskanzler.
Die Staatsverfassung nannte sich Kaiserreichsverfassung und definierte sein Staatsgebiet aus dem jetzigen „Bundesgebiet“, Elsass-Lothringen, Pommern, Schlesien, Posen, Ost- und Westpreussen.
Nach dem ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Reich die besetzten Gebiete Elsass-Lothringen (an Frankreich) und östliche Gebiete Preussens (heute Polen).
Es entstand das 2. Deutsche Reich. Es war eine „demokratisch verfasste, parlamentarische Republik“, mit einer dementsprechend abgeänderten Verfassung.
Die Weimarer Republik wurde 1918 ausgerufen und bekam am 11. August 1919 die Weimarer Verfassung.
Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30.01.1933 endete die Weimarer Republik.
Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Deutsche Reich. Es war eine Diktatur von 1933 bis 1945.
Die Verfassung des nationalsozialistischen Staates entstand auf der Grundlage der Weimarer Verfassung.
Die Kapitulation im Jahre 1945
Am 08. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht. In der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“, die seit dem 5. Juni in Kraft ist, heißt es:
Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen.
Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.
Hier ist klar zu stellen, dass die Kapitulation nicht Deutschland als Ganzes betraf, sondern nur die Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung.
Das Deutsche Reich ist mit der Kapitulation nicht untergegangen. So sagt man zumindest. Es ist lediglich handlungsunfähig, da ihm die notwendigen Staatsorgane fehlen.
Die Militärregierung und die SHAEF-Gesetze
Das Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (SHAEF) war im 2. Weltkrieg das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwesteuropa.
Oberster Befehlshaber war der Amerikaner Dwight D. Eisenhower. Das SHAEF war die Militärregierung für Deutschland, welche Gesetze herausgab.
Bereits am 15.11.1944, ein halbes Jahr vor der Kapitulation der Wehrmacht, wurde das SHAEF-Gesetz Nr. 3 verabschiedet.
Es besagt in Absatz 3, dass dieses Gesetz mit der Besetzung in Kraft tritt. Die Militärregierung hatte sich demzufolge schon deutlich vor der Kapitulation organisiert und Gesetze erlassen.
Die SHAEF-Gesetze waren die wohl bedeutendsten Gesetze, welche die Militärregierung der Alliierten erlassen haben. Sie regelten z.B.:
Proklamation Nr.2, Abschnitt III, Abs. 7a besagt, dass die diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen des Deutschen Reiches aufhörten zu bestehen.
In SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Abs. 9e ist auch der Begriff Deutschland definiert:
„Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“
In der „Erklärung, in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni, heißt es weiter:
[…] Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung (Aneignung) Deutschlands.
Besetzung des Deutschen Reiches durch die Alliierten
Die Alliierten waren die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Regierung der Französischen Republik.
Diese Großmächte regelten die Besetzung Deutschlands in einem Abkommen.
In dem sogenannten „Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ vom 12. September 1944, dass seit dem 7./8. Mai 1945 in Kraft trat (letzte Fassung vom 13.08.1945), heißt es in Punkt 1:
Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.
Die Ostzone, zu der auch Ostpreussen gehörte, wurde von der UDSSR besetzt.
Die Nordwestzone von den Briten, die Südwest-Zone von den Amerikanern und die Westzone von den Franzosen. Das Gebiet Berlin wurde unter allen Alliierten aufgeteilt.
Kernaussagen zur Geschichte des Deutschen Reichs:
Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 08. Mai 1945.
Die Alliierten übernahmen die Kontrolle und Regierungsgewalt über das besetzte Deutsche Reich.
Deutschland wurde nicht annektiert. Eine Anerkennung der Grenzen der Besatzungszonen gab es nicht.
Das Deutsche Reich bestand innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 waren, weiter fort.
Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war juristisch wieder gültig.
Das Gebiet Berlin hatte einen Sonderstatus.
Die Frankfurter Dokumente
Nachdem die größte Not des zweiten Weltkrieges aufgefangen war, übergaben die Westalliierten Militärgouverneure den 11 Ministerpräsidenten der Reichsländer (heute Bundesländer genannt) in Frankfurt am Main drei Dokumente, um eine neue Ordnung aufzubauen – die sogenannten Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948.
Dokument I beinhaltet: Die Bevollmächtigung eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, sowie eine demokratische Verfassung auszuarbeiten, welche von den Militärgouverneuren genehmigt werden muss.
Dokument II beinhaltet: Die Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen.
Dokument III regelt die Grundsätze des Besatzungsstatuts. U.a. geht daraus hervor, dass sich die Alliierten die Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse vorbehalten und das jede Verfassungsänderung den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Anm.d.Red: Bis zum heutigen Tage musste da noch nie etwas vorgelegt werden, da das hiesige Land noch heute keine Verfassung besitzt.
Der Parlamentarische Rat
Die 11 „Ministerpräsidenten“ der deutschen Länder gründeten anstelle einer verfassungsgebenden Versammlung bzw. eines Verfassungskonvents den so genannten „parlamentarischen Rat“.
Dieser „Rat“ arbeitete ab dem 1. September 1948 auf der Grundlage der Frankfurter Dokumente (enge Vorgaben des Besatzungsstatuts) ein ziviles Selbstverwaltungsrecht aus.
Das Ziel war, das militärische Besatzungsrecht nach und nach in den Hintergrund zu rücken.
Das zivile Selbstverwaltungsrecht wurde den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt.
Militärgouverneure und das Grundgesetz
Die Militärgouverneure hatten, bevor das Grundgesetz dem Volk zur Ratifizierung (Bestätigung) unterbreitet werden sollte, ein paar Vorbehalte.
Sie stellten klar, alle Befugnisse zu behalten, indem das Grundgesetz dem Besatzungsstatut unterliegt. Groß-Berlin sollte nicht zum Bund gehören und gewisse Ländergrenzen bis zu einem Friedensvertrag bestehen bleiben.
Nach der Genehmigung des GG wurde es gemäß Artikel 144 Abs. 1 von den Volksvertretungen der deutschen Länder angenommen. Eine Volksabstimmung bzw. Ratifizierung hat es nie gegeben.
Die Anwendung und Gültigkeit wurde vorbehaltlich in den Artikeln 23 (Geltungsbereich) und 146 (Gültigkeit) der alten Fassung geregelt. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz ohne eine demokratische Beteiligung in Kraft.
Was ist das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist eine grundsätzliche Regelung auf militärisch besetztem Gebiet. Ein Gesetz, dass für Ruhe und Ordnung sorgt und die Struktur eines besetzten Gebietes organisiert. Es ist ein Provisorium für eine bestimmte Zeit.
Die Haager Landkriegsordnung, welche das Verhalten einer Besatzungsmacht regelt, sagt dazu in Artikel 43:
„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
Die Landesgesetze, welche zu diesem Zeitpunkt die Weimarer Verfassung war, wurden bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes missachtet und stattdessen wurde das GG, auf Anordnung der Militärgouverneure, auf der Grundlage des Besatzungsstatuts geschaffen. Es ist damit das Recht der Alliierten.
Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/11/26/wie-die-deutsche-bevoelkerung-getaeuscht-wird-teil-1-2/
Fragen wie, ist die BRD ein Staat, ist das Grundgesetz eine Verfassung, ist das Grundgesetz gültig, gibt es Ämter und Beamte, haben wir einen Friedensvertrag, sind wir souverän, sind alle sonstigen Gesetze gültig, hat sich die Bevölkerung nie gestellt.
Warum auch? Es gab ja keinen Grund zum Hinterfragen (so dachte man zumindest), weil ja schon immer alles so war, wie es ist, und man ja sowieso nichts gegen irgendwas machen könne.
Außerdem war man der ebenfalls fälschlichen Meinung, dass einen Radio, Fernsehen und Zeitung schon darüber informieren würden, wenn irgendwas nicht stimmt. Was für Trugschlüsse!
Die Thematik ist bis vor nicht ganz so langer Zeit noch am Großteil der Bevölkerung vorbeigezogen, weil Radio, Fernsehen und Zeitungen über Dinge nicht berichten, welche die Bevölkerung nicht wissen soll.
Dem spielte schlichtes Desinteresse großer Teile der Bevölkerung, fehlender Sachverstand, sowie grenzenlose Trägheit in die Karten.
Wenn aber die deutsche Bevölkerung um ihre Rechte betrogen wird, dann ist das eine Pflichtlektüre eines jeden Menschen dieses Landes.
Nur wenn die Menschen über die Rechtslage des hiesigen Landes Bescheid wissen, können bereits initiierte Veränderungen ihre Früchte tragen und etwas bewegen.
Dieser Mehrteiler soll das Thema für jede und jeden verständlich auf den Punkt bringen.
Seien Sie gewarnt, wenn Sie noch neu in dieser Thematik sind.
Die Inhalte präsentieren verheimlichte Fakten, die Sie niemals für möglich gehalten hätten und vor deren Verbreitung sich alle sogenannten „Politiker“ dieses Landes zu Recht fürchten.
Fangen wir mit dieser Frage an: Was ist ein Staat?
Um die Lage der BRD genau nachvollziehen zu können, müssen zuerst die Grundbedingungen erläutert werden, die einen Staat definieren.
Der Zollrat Karl Wicke definierte 1954 einen Staat wie folgt:
„Der Staat ist die rechtmässige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung).
Mit Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen gemeint, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen.
Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet.
Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.
Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.
Eine Staatsverfassung berechtigt den Hoheitsträger, seine Staatsgewalt auszuüben. Sie ist die höchste Rechtsnorm in einem Staat, bezeichnet die Grundrechte, Rechte und Pflichten und definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt.
Sie muss vom Volke bestimmt und gewählt werden. Durch eine Verfassung konstituiert sich ein Volk in eigener, freier Selbstbestimmung.
Die Rangordnung der Rechtsnormen im „Staat“ BRD
Für das Verständnis dieses Textes ist es nützlich, den Rang der Rechtsordnungen zu kennen.
Internationales Recht steht z.B. über den Gesetzen der „Bundesrepublik“ und damit auch über dem Grundgesetz, wenn dieses gültig ist. Ob es gültig ist, wird sich im Laufe dieses Mehrteilers noch herauskristallisieren.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des „Bundesrechts“. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des „Bundesgebietes“. Artikel 25 Grundgesetz (GG).
Über dem „Bundesrecht“ und damit Grundgesetz stehen z.B.:
1. Internationales Recht
- Menschenrechtskonventionen bzw. Menschenrechtsabkommen
- Staats- und Völkerrecht
- Haager Landkriegsordnung (HLKO) / Völkerkriegsrecht
- Besatzungsrecht: SHAEF-Gesetze, SMAD-Befehle, Alliierte Kontrollratsgesetze, Gesetze der Alliierten Hohen Kommission, Besatzungsstatut.
Was ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO)?
Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Kriegsrecht, welches die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges betrifft.
Sie ist ein wesentlicher Teil des Völkerrechts und enthält für den Kriegsfall Festlegungen für Kriegsteilnehmer. Sie definiert zum Beispiel:
- Den Umgang mit Kriegsgefangenen
- Beschränkungen bei der Wahl der Kriegsmittel
- Die Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen
- Den Umgang mit Spionen
- Kapitulationen
- Waffenstillstandsvereinbarungen
- Das Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet
Die HLKO ist bis heute in den Beziehungen untereinander gültiges Recht und bindend.
Das Deutsche Reich
Das Deutsche Reich hatte drei Regierungszeiten. Das 1. Deutsche Reich wurde 1871 gegründet und war eine konstitutionelle Monarchie, mit einem „demokratisch gewählten“ Parlament.
Die Macht hatte jedoch der sogenannte „Kaiser“ und der von ihm ernannte Reichskanzler. Otto von Bismarck war der 1. Reichskanzler.
Die Staatsverfassung nannte sich Kaiserreichsverfassung und definierte sein Staatsgebiet aus dem jetzigen „Bundesgebiet“, Elsass-Lothringen, Pommern, Schlesien, Posen, Ost- und Westpreussen.
Nach dem ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Reich die besetzten Gebiete Elsass-Lothringen (an Frankreich) und östliche Gebiete Preussens (heute Polen).
Es entstand das 2. Deutsche Reich. Es war eine „demokratisch verfasste, parlamentarische Republik“, mit einer dementsprechend abgeänderten Verfassung.
Die Weimarer Republik wurde 1918 ausgerufen und bekam am 11. August 1919 die Weimarer Verfassung.
Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30.01.1933 endete die Weimarer Republik.
Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Deutsche Reich. Es war eine Diktatur von 1933 bis 1945.
Die Verfassung des nationalsozialistischen Staates entstand auf der Grundlage der Weimarer Verfassung.
Die Kapitulation im Jahre 1945
Am 08. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht. In der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“, die seit dem 5. Juni in Kraft ist, heißt es:
Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen.
Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.
Hier ist klar zu stellen, dass die Kapitulation nicht Deutschland als Ganzes betraf, sondern nur die Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung.
Das Deutsche Reich ist mit der Kapitulation nicht untergegangen. So sagt man zumindest. Es ist lediglich handlungsunfähig, da ihm die notwendigen Staatsorgane fehlen.
Die Militärregierung und die SHAEF-Gesetze
Das Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (SHAEF) war im 2. Weltkrieg das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwesteuropa.
Oberster Befehlshaber war der Amerikaner Dwight D. Eisenhower. Das SHAEF war die Militärregierung für Deutschland, welche Gesetze herausgab.
Bereits am 15.11.1944, ein halbes Jahr vor der Kapitulation der Wehrmacht, wurde das SHAEF-Gesetz Nr. 3 verabschiedet.
Es besagt in Absatz 3, dass dieses Gesetz mit der Besetzung in Kraft tritt. Die Militärregierung hatte sich demzufolge schon deutlich vor der Kapitulation organisiert und Gesetze erlassen.
Die SHAEF-Gesetze waren die wohl bedeutendsten Gesetze, welche die Militärregierung der Alliierten erlassen haben. Sie regelten z.B.:
- Die Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet
- Die Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetze seit dem 30.01.1933 (Gesetz Nr. 1)
- Die Schließung von Gerichten und Verwaltungsbehörden (Gesetz Nr. 2)
- Die Entnazifizierung Deutschlands (Gesetz Nr. 4 und 7)
- Das gesetzliche Zahlungsmittel – Alliierte Militär-Mark (Gesetz Nr. 51)
- Die Enteignung – Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen (Gesetz Nr. 52)
Proklamation Nr.2, Abschnitt III, Abs. 7a besagt, dass die diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen des Deutschen Reiches aufhörten zu bestehen.
In SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Abs. 9e ist auch der Begriff Deutschland definiert:
„Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“
In der „Erklärung, in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni, heißt es weiter:
[…] Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung (Aneignung) Deutschlands.
Besetzung des Deutschen Reiches durch die Alliierten
Die Alliierten waren die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Regierung der Französischen Republik.
Diese Großmächte regelten die Besetzung Deutschlands in einem Abkommen.
In dem sogenannten „Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ vom 12. September 1944, dass seit dem 7./8. Mai 1945 in Kraft trat (letzte Fassung vom 13.08.1945), heißt es in Punkt 1:
Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.
Die Ostzone, zu der auch Ostpreussen gehörte, wurde von der UDSSR besetzt.
Die Nordwestzone von den Briten, die Südwest-Zone von den Amerikanern und die Westzone von den Franzosen. Das Gebiet Berlin wurde unter allen Alliierten aufgeteilt.
Kernaussagen zur Geschichte des Deutschen Reichs:
Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 08. Mai 1945.
Die Alliierten übernahmen die Kontrolle und Regierungsgewalt über das besetzte Deutsche Reich.
Deutschland wurde nicht annektiert. Eine Anerkennung der Grenzen der Besatzungszonen gab es nicht.
Das Deutsche Reich bestand innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 waren, weiter fort.
Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war juristisch wieder gültig.
Das Gebiet Berlin hatte einen Sonderstatus.
Die Frankfurter Dokumente
Nachdem die größte Not des zweiten Weltkrieges aufgefangen war, übergaben die Westalliierten Militärgouverneure den 11 Ministerpräsidenten der Reichsländer (heute Bundesländer genannt) in Frankfurt am Main drei Dokumente, um eine neue Ordnung aufzubauen – die sogenannten Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948.
Dokument I beinhaltet: Die Bevollmächtigung eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, sowie eine demokratische Verfassung auszuarbeiten, welche von den Militärgouverneuren genehmigt werden muss.
Dokument II beinhaltet: Die Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen.
Dokument III regelt die Grundsätze des Besatzungsstatuts. U.a. geht daraus hervor, dass sich die Alliierten die Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse vorbehalten und das jede Verfassungsänderung den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Anm.d.Red: Bis zum heutigen Tage musste da noch nie etwas vorgelegt werden, da das hiesige Land noch heute keine Verfassung besitzt.
Der Parlamentarische Rat
Die 11 „Ministerpräsidenten“ der deutschen Länder gründeten anstelle einer verfassungsgebenden Versammlung bzw. eines Verfassungskonvents den so genannten „parlamentarischen Rat“.
Dieser „Rat“ arbeitete ab dem 1. September 1948 auf der Grundlage der Frankfurter Dokumente (enge Vorgaben des Besatzungsstatuts) ein ziviles Selbstverwaltungsrecht aus.
Das Ziel war, das militärische Besatzungsrecht nach und nach in den Hintergrund zu rücken.
Das zivile Selbstverwaltungsrecht wurde den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt.
Militärgouverneure und das Grundgesetz
Die Militärgouverneure hatten, bevor das Grundgesetz dem Volk zur Ratifizierung (Bestätigung) unterbreitet werden sollte, ein paar Vorbehalte.
Sie stellten klar, alle Befugnisse zu behalten, indem das Grundgesetz dem Besatzungsstatut unterliegt. Groß-Berlin sollte nicht zum Bund gehören und gewisse Ländergrenzen bis zu einem Friedensvertrag bestehen bleiben.
Nach der Genehmigung des GG wurde es gemäß Artikel 144 Abs. 1 von den Volksvertretungen der deutschen Länder angenommen. Eine Volksabstimmung bzw. Ratifizierung hat es nie gegeben.
Die Anwendung und Gültigkeit wurde vorbehaltlich in den Artikeln 23 (Geltungsbereich) und 146 (Gültigkeit) der alten Fassung geregelt. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz ohne eine demokratische Beteiligung in Kraft.
Was ist das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist eine grundsätzliche Regelung auf militärisch besetztem Gebiet. Ein Gesetz, dass für Ruhe und Ordnung sorgt und die Struktur eines besetzten Gebietes organisiert. Es ist ein Provisorium für eine bestimmte Zeit.
Die Haager Landkriegsordnung, welche das Verhalten einer Besatzungsmacht regelt, sagt dazu in Artikel 43:
„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
Die Landesgesetze, welche zu diesem Zeitpunkt die Weimarer Verfassung war, wurden bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes missachtet und stattdessen wurde das GG, auf Anordnung der Militärgouverneure, auf der Grundlage des Besatzungsstatuts geschaffen. Es ist damit das Recht der Alliierten.
Quelle: https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/11/26/wie-die-deutsche-bevoelkerung-getaeuscht-wird-teil-1-2/
Die Bundesrepublik Deutschland soll kein Staat sein?
Richtig!
Beweis: Drei-Elemente-Lehre: Staatsvolk /Staatsgebiet/Staatsgewalt (von Georg Jellinek 1913) Vorlesung von Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht I Universität des Saarlandes.
UPIK® Datensatz für die Bundesrepublik Deutschland
Eingetragener Firmenname: Bundesrepublik Deutschland.
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil: BRD.
D-U-N-S® Nummer: 341611478.
Geschäftssitz: Platz der Republik 1.
Postleitzahl: 11011.
Postalische Stadt: Berlin.
Land: Germany.
Länder-Code: 276.
Postfachnummer: /.
Postfach Stadt: /.
Telefon-Nummer: 0302270.
Fax Nummer: 03022736740.
Name Hauptverantwortlicher: Frank Walter Steinmeier.
Tätigkeit (SIC): 9199.
Richtig!
Beweis: Drei-Elemente-Lehre: Staatsvolk /Staatsgebiet/Staatsgewalt (von Georg Jellinek 1913) Vorlesung von Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht I Universität des Saarlandes.
- Die BRD hat kein Staatsvolk: Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90
- Die BRD hat kein Staatsgebiet: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 und Urteil BVG U 2 BVR 373/83 von 1987 und Deutscher Bundestag Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015.
- Die BRD hat kein Staatsgewalt: Staatsgewalt als wichtigstes Kriterium eines Staates ist die Fähigkeit, die Herrschaft im Staat selbst (unabhängig) zu organisieren und auszuüben (Rechtswörterbuch). Außenminister Genscher hat am 03. Oktober 1990 im Auftrag der 5 Alliierten die Bundesrepublik Deutschland („BRD“) bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland „Germany“ angemeldet. Status von Deutschland/Germany seit Anmeldung durch Genscher bei der UNO: gelistet als Nicht-Regierungsorganisation, englisch: NGO. Eine NGO darf keine Gesetze erlassen und keine Steuer erheben.
- Die Bundesrepublik selbst ist ein US- Unternehmen, welches von der UNO / Department of the Treasury lediglich eine Lizenz zur Verwaltung der jur. Personen erworben hat. Deshalb ist die Bundesrepublik gegenüber der IRS (US- Finanzbehörde) auch melde und Bilanzierungspflichtig.
- Deutschland hat kein „Staatsschlüssel“ (000)
- Die BRD hat keine Gründungsurkunde (siehe Art. 146 GG)
- In der BRD gibt seit den 08. Mai 1945 keine Beamten (BVerfG Aktenzeichen 1 BvR 147/52 vom 17.12.1953)
- Dauerhafte Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf NICHT-Beamte ist nach Urteil BVerfG, 27.04.1959 – 2BvF2/58 verfassungswidrig.
- Eine Bestallungsurkunde kann ebenfalls niemand vorweisen, geschweige denn eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9 der alliierten Militärregierung.
- In der BRD gibt es seit mindestens 1956 keine gültige Wahlen (Urteil vom 25. Juli 2012 – 2 BvE 9/11)
- Die BRD sowie alle sogenannte Behörden sind im Handelsregister als Firmen eingetragen und Firmen haben grundsätzlich keine Rechte hoheitliche Aufgaben zu übernehmen sowie Steuern und sonstige Abgaben zu fordern bzw. zu kassieren.
(Siehe § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) – Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
…
(5) 1Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.
…
2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden. - In der BRD gibt es kein Geltungsbereich mehr (Wegfall Art. 23 „Geltungsbereich“ am 17.07.1990 bzw. rechtswidrig mit den „Europa-Artikel“ überschrieben) „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“ (BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338, 363))
(Siehe auch hier unten, den Wegfall alle § 1 (Geltungsbereiche von ZPO, GVG, OWiG, StPO) durch die Bundesbereinigungsgesetze. - Es gibt keine Wiedervereinigungen zwischen DDR und BRD (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90)
(Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist). - Übrigens, sowohl Polizei, Gerichte als auch Staatsanwaltschaften sind Firmen. Sie sind in das UPIK Register mit D-U-N-S® Nummer (z. B. 498716422 für Amtsgericht Köln) eingetragen (siehe upik.de).
UPIK® Datensatz für die Bundesrepublik Deutschland
Eingetragener Firmenname: Bundesrepublik Deutschland.
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil: BRD.
D-U-N-S® Nummer: 341611478.
Geschäftssitz: Platz der Republik 1.
Postleitzahl: 11011.
Postalische Stadt: Berlin.
Land: Germany.
Länder-Code: 276.
Postfachnummer: /.
Postfach Stadt: /.
Telefon-Nummer: 0302270.
Fax Nummer: 03022736740.
Name Hauptverantwortlicher: Frank Walter Steinmeier.
Tätigkeit (SIC): 9199.
Noch einmal ganz deutlich, die Bundesbereinigungsgesetze!
866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am
24. April 2006
Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19. April 2006
***
866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am
24. April 2006
Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz „GVG“
(300-1)
Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 des Gesetzes vom 22. August 2002 (BGBl. I.S. 3390), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 3 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 2 und § 11 werden aufgehoben.
2. In § 29 Abs. 2 wird das Wort „Reichsgesetzes“ durch das Wort „Gesetzes“ ersetzt.
***
872 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am
24. April 2006
Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung „ZPO“
(310-2)
Das Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I.S. 2437), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 2, 13, 16 und 17 werden aufgehoben.
2. Der § 20 wird wie folgt gefasst…
***
876 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil l Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am
24. April 2006
Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
(312-1)
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBI. l S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
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2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil l Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007
Zweites Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 23. November 2007
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2622 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil l Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007
Artikel 57
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBI. l S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBI. l S. 3574), wird aufgehoben.
***
Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich. In allen vier Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungs-gericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17,192 = DVB11964,147)!
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVB1 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischem Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)
(BVerfG l C 74/61 vom 28.11.1963)…“
Welches Gesetz gilt dann nun?
Die StPO, die ZPO, das GVG und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.
Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?
Es bestehen keine gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen mehr.
Fakt ist das die Paragrafen §839 BGB (*) und in Folge §823 BGB (**) gelten.
866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am
24. April 2006
Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19. April 2006
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866 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am
24. April 2006
Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz „GVG“
(300-1)
Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 des Gesetzes vom 22. August 2002 (BGBl. I.S. 3390), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 3 Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 2 und § 11 werden aufgehoben.
2. In § 29 Abs. 2 wird das Wort „Reichsgesetzes“ durch das Wort „Gesetzes“ ersetzt.
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872 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am
24. April 2006
Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung „ZPO“
(310-2)
Das Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I.S. 2437), wird wie folgt geändert:
1. Die §§ 1, 2, 13, 16 und 17 werden aufgehoben.
2. Der § 20 wird wie folgt gefasst…
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876 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil l Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am
24. April 2006
Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
(312-1)
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBI. l S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
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2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil l Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007
Zweites Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 23. November 2007
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2622 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil l Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007
Artikel 57
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBI. l S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBI. l S. 3574), wird aufgehoben.
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Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich. In allen vier Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungs-gericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17,192 = DVB11964,147)!
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVB1 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischem Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)
(BVerfG l C 74/61 vom 28.11.1963)…“
Welches Gesetz gilt dann nun?
Die StPO, die ZPO, das GVG und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.
Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?
Es bestehen keine gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen mehr.
Fakt ist das die Paragrafen §839 BGB (*) und in Folge §823 BGB (**) gelten.
(*) § 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) 1Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) 1Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. 2Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
(**) § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
(1) 1Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) 1Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. 2Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
(**) § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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