Mensch / Person ?

Kategorien: allgemein

Nach dem Potsdamer Vertrag wurden die Menschen von Deutschland nach Bundesrepublik als Personen verpflanzt (Potsdamer Abkommen II/15). Staatliche Gerichte (§ 15 GVG) sind in Deutschland seither weggefallen, und mit der Erweiterung durch den Bund auf Europa (§ 12 GVG) ist es auch mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland vorbei.

§ 13a GVG – Zuständigkeit durch Landesrecht – 23. Febr. 2012

§ 13 GVG – Zuständigkeiten der ordentlichen Gerichte – 23. Febr. 2012

§ 14 GVG – Besondere Gerichte – 23. Febr. 2012

§ 10 GVG – Referendare – 23. Febr. 2012

 

Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen:

Person im soziologischen und rechtlichen Sinn bezeichnet ein Individuum, das soziologisch verschiedene Rollen einnimmt, so z.B. ein Amt (z.B. als Beamter,Richter), einen Beruf, eine Herkunft (z.B. Volksgruppenzugehörigkeit, Ethnie, z.B.Kurde, Same, Baske..), als (Staats-) Bürger oder Staatsangehöriger, und dem juristisch ein bestimmtes verfassungsrechtlich festgelegtes Subjektsein (Natürliche Person) bestätigt wird. §1 BGB besagt, daß der Mensch in Form der Person als Sklave gehalten wird, denn Bundesrepublik ist nach dem Potsdamer Abkommen nicht Deutschland. Eine natürliche Person ist eine Privatperson. Eine Privatperson ist ein Idiot. Das Wort Idiot leitet sich vom griechischen διώτης (Idiotes) her, das wertfrei bis heute in etwa Privatpersonbedeutet (im Gegensatz zu einer Person, die ein öffentliches Amt innehat oder im Namen einer Institution handelt).

http://de.wikipedia.org/wiki/Idiot

Person im philosophischen Sinn wird von manchen philosophischen Gruppen als das Wesen des Menschseins vor dem Hintergrund des abendländischen Denkhorizontsgesehen: Dem Menschen als Person wird eine gewisse Freiheit der Entscheidung und Verantwortlichkeit für sein Handeln suggeriert. Mit dieser Zuschreibung wären gewisse Rechte (Menschenrechte) und Pflichten verbunden. Andere philosophische Strömungen sehen den Personenbegriff nicht beschränkt auf Menschen. Person darf in diesem Sinn weder mit Persönlichkeit noch mit Individualität verwechselt werden. Durch die Genfer Konvention zum Schutz der Zivilpersonen (auch Privatperson oder Idiot genannt) werden die Menschen im Personenkult der Fiktionen gehalten, sie haben keine Rechte im Schöpferbund gegen die Präambel des Grundgesetzes im Bewusstsein, ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen zu dienen.

Eine Zivilperson ist eine Person ohne Uniform, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder Kampforganisationen angehört, der zwar das Recht auf Selbstverteidigung zusteht, der es aber verboten ist, sich an Kampfhandlungen zu beteiligen. Nach Kriegsvölkerrecht stellen die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention besondere Regeln zum Schutz der Zivilpersonen auf.

Menschen gelten nach der Genfer Konvention als „verschollen“, da die Menschen unmündig gehalten werden.

Den Begriff „Person“ erfanden sadistische Menschen für den Götzendienst im Sachenkult, ihm fehlt ein Transzendenzbezug zum lebendigen Haus im Schöpferglauben.

Menschen stehen deshalb auf der Erde und leben exterritorial über dem Götzenkult der Personen.

Im bürgerlichen Recht sind die grundlegenden Regeln über die Obligationen (Personen, Sachen und Schuldverhältnisse) festgelegt, also die Haftung einer Person für ein Schuldverhältnis, beziehungsweise das Schuldverhältnis als solches.

Organe sind die Stellen einer juristischen Person (wie Firmen, Gesellschaften und Gebietskörperschaften), die für die juristische Person verbindlich nach außen handeln. Es gibt unterschiedliche Organe für verschiedene Aufgaben. Organe haben keine eigenen Rechte, sondern handeln für die juristische Person, der sie angehören.

Personen sind Fiktionen nach der Fiktionstheorie (oder wie sollte ein Staat durch Positivisten die Menschenwürde achten und schützen können, wenn Positivisten keinen Glauben an Gott und die Menschen haben?) Fiktion – lat. fictio: Erdichtung, von fingere: bilden, erdichten…

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (angehörig = Sklave) ist nach dem Gleichschaltungsgesetz eine Bundesangehörigkeit, denn die Staatsangehörigkeit in Art. 116 GG ist der ns-faschistische Personal-Arbeiterkult der Sklaven im Rechtsstand 31.12.1937.

Bundeskörperschaften können nur juristische Personen verwalten, keine Menschen.

Die Einwohner, die Personen, die Richter, Polizisten, Beamte, unechte Gemeinden, Städte, Länder und die Bundesrepublik sind ohne Menschen reine Fiktionen.

Nur Menschen können Urheber von Fiktionen sein.

Nur eine Gemeinschaft der Menschen kann eine Gesellschaft gründen.

Gelten Gesetze für Personen oder für Menschen?

Sind Menschen überhaupt durch Staatsanwaltschaft und Gericht erfaßt (PerVG) im Geltungsbereich der Präambel in der Laizität, im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, wenn die Bundesrepublik und Länder die Rechte und Pflichten von nur juristischen Personen vertreten dürfen und können (Art. 133 GG)?

Sind die Länder auch nur Fiktionen, denn die Gemeinden haben keine Menschen, sondern Einwohner als Personen, sie kennen kein Orts- oder Landesindigenat? Sind die Länder ohne Bürger und ohne Volk Staaten oder Fiktionen?

Alle Gesetze gelten nicht für Menschen, sondern nur für Personen. Gerechtigkeit ist auch nur eine willkürliche Fiktion nach Billigkeitsrecht. Haben sie sich ein Mal überlegt, warum Menschen ganz wenig für Schmerzen und Körperverletzung als Abfindung bekommen? Personen, also figürliche Agenten, sind keine Menschen, Schmerzen und Körperverletzungen sind auf Sachen nicht anwendbar, aber es wird Ihnen so simuliert.

Die Registrierung von Menschen durch das Standesamt ist nach den noachidischen Geboten doppelt verboten. Das Standesamt ist ein Register für Personen und registriert vermenschlichte Götzen; vermögensrechtlich werden Menschen durch Personifikation hinter einer Personenmaske im römischen Sachenkult des Fiskus registriert, sie unterstehen dann profanen Gesetzen, und sind als figürliche Personen Identität eines Götzenkultes.

Der Mensch ist keine Person, sondern er kann eine Person besitzen.

Der Mensch ist Urheber von allen Dingen und Personalkörperschaften in der Welt.

Der Mensch trägt alle Rechte als Gesetz auf Erden und Grenze in der Welt in sich selbst.

Körper, Seele und Geist bilden den Menschen als unzertrennliche Einheit und in Seiner Menschenwürde ab. Jede gewaltsame Verletzung des Körpers, der Seele oder des Geistes ist die Verletzung des Schöpferbundes.

Vorname ist das Recht des Menschen (Eigenschaft)

Beiname ist das Vermögen (Charakter)

nomen gentil (Geschlechtername)

Familie (Ehefrau) ist die Ehre (Würde)

Niemals dürfen Wir Menschen in unseren unverletzlichen und unveräußerlichen Rechten, der Gewissens- und Glaubensfreiheit durch Schatten eingeschränkt werden.

Das positive Recht („ius positivum“) nach dem Ermessen eines Gesetzgebers der Positivisten hat keinen Rückbezug auf das ius divinum (Göttliches Recht), es hat auch keine Bindung an das Naturrecht.

Nicht umsonst gibt es den Spitzbubenerlaß! (https://menschenrecht-amt.de/node/64)

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Soweit ein Mensch mit seinem Nachnamen einen Vertrag eingeht, also unterschreibt = firmare, ist er eine juristische Person!

Personen sind keine Menschen und müssen sich natürlich vertreten lassen, Menschen nicht.

Menschen haben keinen Vormund.

Der Mensch ist in der Dreifaltigkeit auf Erden in der Welt heilig. Über allen Verträgen und Gesetzen steht der Schöpferbund, im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen.

 

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Wo der Geist des Menschen nicht geweckt wird und sich nicht entfalten kann, da sinkt der Mensch als Objekt des Rechts weit unter das Tier. Als sich nach dem Zweiten Weltkrieg Richter für Rechtssprüche aus der Zeit des Nationalsozialismus verantworten mussten, die ihre Entscheidungen mit dem positiven Recht begründeten, erwiesen sich diese Rechtsetzungen bereits als problematisch in der Rechtdiskussion…


    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert